• Schul- und Hausordnung

    • Die Verhaltensvereinbarungen der Schul- und Hausordnung sind für alle verpflichtend und müssen eingehalten werden.

      • Wir Lehrerinnen und Lehrer …

      • ... tragen durch unser Tun und Handeln zur Erziehungsarbeit bei und kommen unserer Erziehungsarbeit nach.

        • Wir sind gute Vorbilder für alle Kinder und schaffen ein angenehmes, vertrauensvolles Lernklima, indem wir höflich und respektvoll miteinander umgehen.
        • Wir bieten Struktur und einen angemessenen Ordnungsrahmen und bieten einen zeitgemäßen, anschaulichen und motivierenden Unterricht.
        • Wir stärken die Kompetenzen der Kinder, planen den Unterricht sorgsam nach dem österreichischen Lehrplan und nehmen Rücksicht auf den Wissensstand der Kinder.
        • Bei uns stehen die Kinder im Mittelpunkt und wir fördern und fordern sie in ihren Stärken.
        • Wir nehmen uns nach Terminvereinbarung gerne Zeit für Gespräche mit  Erziehungsberechtigten. Dabei achten wir auf transparente Leistungsbeurteilung und informieren rechtzeitig bei auftretenden Schwierigkeiten.
        • Pflichten und Regeln gestalten wir transparent und die daraus folgenden Konsequenzen fordern wir ein.
        • Die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen und Lehrer endet beim Schultor, der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.
        • Wir handeln nach dem Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst.
      • Unsere Schülerinnen und Schüler …

      • … erscheinen pünktlich in der Klasse um ihre Hausübungen abzugeben, den Arbeitsplatz herzurichten und miteinander zu kommunizieren. Sie nützen die Pausen um zu essen, zu spielen und Kontakte zu pflegen.

        … zeigen einen respektvollen und höflichen Umgang miteinander, tolerieren die Eigenheiten des Einzelnen, lassen Meinungen der anderen gelten und lösen Konflikte friedlich.

        … gehen mit allen Arbeitsmitteln und dem Schulinventar achtsam um. Wird etwas mutwillig beschädigt, muss der angerichtete Schaden wieder gut gemacht werden.

        … beteiligen sich aktiv am Unterricht und halten dabei stets die Gesprächsregeln ein.

        … bewegen sich im Schulhaus entsprechend gesittet, dh. laufen und toben nicht im Stiegenhaus, auf den Gängen oder in den Klassen.

        … hinterlassen die Toiletten in einem sauberen Zustand, andernfalls unterstützen sie das Reinigungspersonal bei ihrer Arbeit.

        … erachten die Klassenregeln als einen wichtigen Bestandteil unserer Gemeinschaft.

      • Auch die Eltern gehören dazu

        • Die Eltern wissen, dass die Haupterziehungsarbeit im Elternhaus liegt und geschehen muss.
        • Die Verabschiedung und Abholung erfolgt vor dem Schultor.
        • Die Eltern informieren die Schule umgehend über das Fernbleiben ihres Kindes (telefonisch, Anrufbeantworter, Mail). WhatsApp-Nachrichten oder SMS gelten nicht als Entschuldigung. Eltern sind verlässlich erreichbar und melden Änderungen der Telefonnummern oder der Adresse umgehend.
        • Die Eltern kontrollieren täglich die Hausübungen, das Mitteilungsheft und ergänzen fehlende Schulsachen.
        • Die Eltern vermitteln ihren Kindern Respekt vor fremden Eigentum.
        • Elterngespräche finden persönlich und nach Vereinbarung statt.
        • Entsprechend dem Leitbild unserer Schule sorgen die Eltern für gesunde Ernährung und Schuljause.
      • Schulordnung

        1. Mit dem Einlass um 7.45 Uhr beginnt die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen und Lehrer. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich in die Garderoben und anschließend in die Klassen.
        2. Der Eingangsbereich ist frei zu halten. Der Lift darf nur in begründeten Fällen benützt werden. Nach Ende des Unterrichts endet die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen und Lehrer und die Schülerinnen und Schüler verlassen das Schulhaus. 
        3. Jede Schülerin und jeder Schüler trägt dazu bei im gesamten Schulgebäude Ordnung und Sauberkeit zu halten, insbesondere in den Klassenräumen, Garderoben und WC-Anlagen.
        4. Die Schülerinnen und Schüler haben sauber gepflegt zu erscheinen und dem Unterricht entsprechende Kleidung zu tragen.
        5. Unterrichtsfremde Gegenstände und solche, die die Sicherheit gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden. (Mobiltelefone bleiben ausgeschaltet in den Taschen.)
        6. Die Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen ist verpflichtend. Das Fernbleiben des Kindes vom Unterricht wird umgehend (telefonisch) in der Direktion gemeldet und im Mitteilungsheft vermerkt.
        7. Die Klassenregeln sind Teil der Hausordnung.

        Verstöße gegen die Schulordnung haben Konsequenzen (Erziehungsmaßnahmen, Schadensersatz).

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